Das Feldschiessen ist öffentlich, es dürfen alle Schiessen mit diesen Vorgaben: Das Feldschiessen wird lizenzfrei durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Teilnehmende Nicht-Vereinsmitglieder werden administrativ dem Verein zugewiesen, bei dem sie das Feldschiessen schiessen. Teilnehmende, die nicht am entsprechenden Sportgerät ausgebildet sind, müssen durch einen ausgebildeten Betreuer betreut werden. Junioren (U13 -U19) können am Feldschiessen teilnehmen. Ausländische Staatsangehörige: nur mit Bewilligung Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Clôture pour les inscriptions: 23 mai 2024 - 23:00
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